
Die Fristen
Die erstmalige Dichtheitsprüfung bei bestehenden
Abwasseranlagen im Geltungsbereich
dieser Satzung ist in
Glessen
Ahe
Thorr
Quadrath-Ichendorf
Gewerbepark Bergheim
Glesch
Paffendorf
Bergheim (mit Kenten
und Zieverich)
Niederaußem
Auenheim
Oberaußem
Büsdorf
Fliesteden
Rheidt-Hüchelhoven |
bis zum 31.12.2013
bis zum 31.12.2015
bis zum 31.12.2015
bis zum 31.12.2016
bis zum 31.12.2017
bis zum 31.12.2017
bis zum 31.12.2017
bis zum 31.12.2018
bis zum 31.12.2019
bis zum 31.12.2020
bis zum 31.12.2020
bis zum 31.12.2021
bis zum 31.12.2021
bis zum 31.12.2021 |
spätestens durchzuführen.
Bei Abwasserleitungen, die Schmutzwasser einer
Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube führen, ist
die erstmalige Dichtheitsprüfung im Geltungsbereich
dieser Satzung
bis zum 31.12.2015
durchzuführen, soweit diese nicht zum Teilgebiet
Glessen gehören.
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